Rathaus 12.11.2008

Anschrift:

Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstr. 16
06406 Bernburg (Saale)
oder

PF 12 65
06392 Bernburg (Saale)

Tel.: 03471 659-0
Fax: 03471 622127

Internet:
www.bernburg.de
www.bernburg.eu

E-Mail:
Stadt_Bernburg@t-online.de

Öffnungszeiten:

Montag

09:00 - 12:00 Uhr
(Standesamt geschlossen)

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
(Standesamt und
Wohngeldstelle geschlossen)
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
(Wohngeldstelle geschlossen)

Kommunale Selbstverwaltung

Den Kommunen in Deutschland wird durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die kommunale Selbstverwaltung garantiert.

Im Grundgesetz Artikel 28 Absatz 2 steht u. a. geschrieben:
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht zu Selbstverwaltung."

In Sachsen-Anhalt wird die kommunale Selbstverwaltung durch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt  und die Gemeindeordnung (GO) für das Land Sachsen-Anhalt geregelt.

Im Artikel 87 Abs. 1 u. 2 der Verfassung des LSA steht geschrieben: "Die Kommunen (Gemeinden und Landkreise) und die Gemeindeverbände verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst."
"Die Kommunen sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben selbständig wahrzunehmen, soweit nicht bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse durch Gesetz anderen Stellen übertragen sind."

Im § 1 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Sachsen-Anhalt ist festgehalten: "Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates. Sie verwaltet in eigener Verantwortung ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern."

Die beiden Verwaltungsorgane in Bernburg (Saale), der Stadtrat und der Oberbürgermeister werden für 5 bzw. 7 Jahre von den wahlberechtigten Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

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