Rathaus 12.11.2008

Anschrift:

Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstr. 16
06406 Bernburg (Saale)
oder

PF 12 65
06392 Bernburg (Saale)

Tel.: 03471 659-0
Fax: 03471 622127

Internet:
www.bernburg.de
www.bernburg.eu

E-Mail:
Stadt_Bernburg@t-online.de

Öffnungszeiten:

Montag

09:00 - 12:00 Uhr
(Standesamt geschlossen)

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
(Standesamt und
Wohngeldstelle geschlossen)
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
(Wohngeldstelle geschlossen)

Wochenmarkt der Stadt Bernburg (Saale) - Grünmarkt

Ort:

Oberer Karlsplatz und Markt der Talstadt

Öffnungszeiten:

Dienstags und freitags  von April bis Oktober: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr und von November bis März: 09:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Warensortimente:

sind nach § 67 Abs. 1 - 3 Gewerbeordnung (GewO) wie folgt festgelegt (siehe auch Anlage 2 zur Wochenmarktsatzung):

1. Lebensmittel

Fleisch und Wurstwaren, auch als Konserven, Frischfisch, Fisch: geräuchert, mariniert, frittiert oder gebraten, Salate, Käse, Molkereiprodukte, Eier, frische Kräuter und Gewürze, auch eingelegt oder als Konserve, Erzeugnisse der Landwirtschaft und des Obst- und Gartenbaus, Erzeugnisse des Weinanbaus, Obstgeist und Obstlikör, Obstsaft, Imbiss ohne Alkoholausschank.

2. Alle Produkte aus der Urproduktion des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei

Der Vertrieb durch Urproduzenten als auch und durch reine Händler ist möglich, d. h. auch Lebensmittel nach Ziffer 1, aber auch Korbwaren, Schnitzereien, frische Blumen oder getrocknet, Holz, Holzkohle, Sämereien, Blumenzwiebeln, Bäume und Sträucher, Grünpflanzen, Gestecke, Stauden, Gemüsepflanzen usw. und Produkte aus Keramik, Ton oder Stein.

3.  Rohe Naturerzeugnisse

Alle Produkte aus Ziffer 2, aber auch wild gewachsene Kräuter, Beeren, Früchte, Gewürze, Pilze, ausländische Naturerzeugnisse.

Gebühren sind nach dem gültigen Gebührenverzeichnis (Anlage der Wochenmarktgebührensatzung) zu entrichten.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

Eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich. Tageshändler möchten sich bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail anmelden.

Daueranbieter stellen jährlich einen schriftlichen Antrag und erhalten eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis. Die Wochenmarktsatzung und die Wochenmarktgebührensatzung der Stadt Bernburg (Saale) und deren Anlagen sind als Rechtsgrundlage anzuerkennen.

Antrag: per Formular (Download)        Ansichten: Grünmarkt auf dem oberen Karlsplatz

Auskünfte:

Stadtverwaltung Bernburg (Saale)
Herr Dietmar Hippe
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Rathaus II, Zimmer 113
Tel.: 03471 659-312, Fax: 03471 659-300
E-Mail: ordnungs-u.umweltamt.stadt@bernburg.de

Rechtsgrundlagen: Marktsatzung  (Nr. 20 des Ortsrechts) mit den Anlagen 1 und 2  und der Wochenmarktgebührensatzung (Nr. 21) mit der Anlage Gebührenverzeichnis können auf nachfolgender Internetseite eingesehen werden:

www.bernburg.de/Bürger/Stadtrat&Verwaltung/Ortsrecht

 

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