Begrüßungsgeld
Hinweise zur Antragsstellung
- Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt mit der Erstimmatrikulation ab dem Wintersemester 2016/2017, das heißt ein vorhergehender Studienbeginn kann nicht berücksichtigt werden.
- Weiterhin antragsberechtigt ist, wer sich im Jahr des Studienbeginns für das jeweils laufende Wintersemester bis 31.12. und für das jeweils laufende Sommersemester bis zum 30.06. beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale) mit Hauptwohnsitz anmeldet.
- Dieser Wohnstatus (Hauptwohnsitz) muss bis zum Ende des 3. Semesters beibehalten werden.
- Somit kann eine Antragsstellung erst nach dem 3. Semester erfolgen.
- Zum Antrag beizulegen sind Kopien der Immatrikulationsbescheinigungen für das 1. bis 3. Semester oder eine Übersicht über den Studienverlauf
- Der Student reicht spätestens bis zum Ende des 4. Semesters den Antrag bei der Stadt Bernburg (Saale) ein.
Formular "Antrag auf Zahlung des Begrüßungsgeldes" zum Herunterladen