Anmeldung der Schulanfänger des Schuljahres 2022/2023
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben.0
Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können angemeldet werden.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument:
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