gedenkstaette bernburg

Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie"

Ein Teil der psychiatrischen Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg war in der Zeit des Nationalsozialismus eine der sechs "Euthanasie"-Anstalten in Deutschland, in denen kranke und behinderte Menschen sowie Häftlinge aus Konzentrationslagern durch Gas ermordet wurden. Die baulichen Überreste der Anlage mit der Gaskammer bilden heute den Kernbereich einer Gedenkstätte für die Opfer dieser Mordaktion.

Darüber hinaus dokumentiert die 2018 eröffnete Dauerausstellung "Die Vernichtung der "Unbrauchbaren". NS-Gesundheits- und Rassenpolitik am Beispiel der "Euthanasie"-Anstalt Bernburg" neben der Vorgeschichte vor allem die Umsetzung und Verwaltung  der Tötungsaktion in Bernburg und den Umgang mit den Täterinnen und Tätern in der Nachkriegszeit.
 
Zudem finden in den Räumen der Gedenkstätte u. a. auch Vorträge, Lesungen sowie Filmvorführungen statt. 
 
Weitere Angebote der Gedenkstätte:

-    Führungen durch die historischen Räume
-    Betreuung von Projekten für Schulklassen, Auszubildende und Studierende
-    Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte

Genauere Angaben zu Veranstaltungen und weiteren Angeboten der Gedenkstätte sind auf der Homepage der Gedenkstätte zu finden. Für die Nutzung der Angebote ist eine vorherige Anmeldung und Absprache Voraussetzung.


Die Gedenkstätte befindet sich auf dem Gelände des Fachklinikums Bernburg (Olga-Benario-Straße 16 bis 18). Hier gilt zum Schutz der Patientenrechte ein allgemeines Foto- und Filmverbot.
Während der Öffnungszeiten ist die Gedenkstätte frei zugänglich und der Besuch sowie die Teilnahme an Führungen sind kostenlos.

Hinweis für die Besucherinnen und Besucher
Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.
Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen gehört, kann der Zutritt verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.