Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen. Tritt der Sterbefall in ...
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als die letzte Ehepartnerin oder der letzte ...