Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Bewohnerparkausweis verlängern ( Bernburg (Saale), Stadt )
Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig.Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Bewohnerparkausweis verlängern ( Bernburg (Saale), Stadt )
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises fallen 30,70 Euro Verwaltungsgebühr an.Welche Fristen muss ich beachten?
Bewohnerparkausweis verlängern ( Bernburg (Saale), Stadt )
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.Rechtsgrundlage
Bewohnerparkausweis verlängern ( Bernburg (Saale), Stadt )
Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt