Bewohnerparkausweis ausstellen

Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )

Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig. 

Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )

In der Stadt Bernburg (Saale) besteht die Regelung, dass nur der Hauptwohnsitz für einen Bewohnerparkausweis berechtigt. („Kann-Bestimmung“ des § 45 StVO)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Unterlagen einzureichen:

- Personalausweis oder Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung mit aktueller Anschrift
- bei Fremdfahrzeugen die Bestätigung des Halters, über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller (formlos)
- Bestätigung des Vermieters bzw. Eigentümers, dass keine privaten Stellflächen vorhanden sind (formlos)

Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )

30,70 Euro Verwaltungsgebühr (jährlich)

Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )

Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.

Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )

Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005