Bewohnerparkausweis ausstellen
An wen muss ich mich wenden?
Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )
Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig.
Voraussetzungen
Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )
In der Stadt Bernburg (Saale) besteht die Regelung, dass nur der Hauptwohnsitz für einen Bewohnerparkausweis berechtigt. („Kann-Bestimmung“ des § 45 StVO)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung mit aktueller Anschrift
- bei Fremdfahrzeugen die Bestätigung des Halters, über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller (formlos)
- Bestätigung des Vermieters bzw. Eigentümers, dass keine privaten Stellflächen vorhanden sind (formlos)
Welche Gebühren fallen an?
Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )
30,70 Euro Verwaltungsgebühr (jährlich)
Welche Fristen muss ich beachten?
Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.
Rechtsgrundlage
Bewohnerparkausweis ausstellen ( Bernburg (Saale), Stadt )
Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005