Untersuchungsberechtigungsschein im Amt für Kinder- und Jugendförderung abholen
Leistungsbeschreibung
Wer noch keine 18 Jahre alt ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird dann festgestellt, ob man körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet ist. Nach der ärztlichen Untersuchung erhält man eine Bescheinigung, welche dem zukünftigen Arbeitgeber vorzulegen ist.
Als Jugendliche/r benötigt man keine Untersuchung, wenn man eine geringfügige Beschäftigung beginnt oder wenn man nur kurze Zeit arbeitet (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchung muss vor dem Beginn der Ausbildung bzw. der Arbeit erfolgen!
Spätestens 14 Monate nach der Untersuchung muss die Beschäftigung aufgenommen werden.
Nach einem Jahr erfolgt dann ggf. eine Nachuntersuchung durch den Arzt, wenn der oder die Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Diesen Untersuchungsberechtigungsschein gibt es erneut im Bernburger Rathaus.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt Bernburg (Saale)
Rathaus I / Zimmer: 303
Amt für Kinder- und Jugendförderung
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Ansprechpartner: Thomas Haedicke
Tel. 03471 659-202
E-Mail: thomas.haedicke.stadt@bernburg.de
Untersuchungsberechtigungsschein erhalten ( Sachsen-Anhalt )
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Voraussetzungen
- du bist 15 bis 17 Jahre alt
- du möchtest eine Berufsausbildung machen
- du hast den Hauptwohnsitz in Bernburg (Saale)
Untersuchungsberechtigungsschein erhalten ( Sachsen-Anhalt )
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)
Rechtsgrundlage
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Die ausgehändigten Unterlagen müssen einer Ärztin oder einem Arzt vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden.
