Verlust des eigenen Personalausweises melden

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich dem Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale) melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Die Verlustmeldung muss persönlich im Einwohnermeldeamt oder mit einem Formular getätigt werden.
Nach Ihrer Verlustmeldung im Einwohnermeldeamt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Ihr Dokument kommt anschließend auf die Sachfahndungsliste in der nationalen Datenbank.

Bei der Meldung im Einwohnermeldeamt können Sie gleichzeitig ein neues Dokument beantragen, wenn nötig, auch ein vorläufiges. Wenn Sie noch ein weiteres gültiges Dokument haben, müssen Sie nicht zwingend ein neues Beantragen. Hinweise zur Beantragung finden Sie in dem Artikel „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen“.

Wenn Sie den Verlust Ihres Ausweises bei uns im Einwohnermeldeamt anzeigen, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können die Sperrung auch selbst telefonisch ausführen lassen, dazu haben Sie das Sperrkennwort bei der Abholung Ihres Ausweises erhalten.

Melden Sie den Verlust oder Diebstahl zuerst bei der Polizei, müssen Sie trotzdem für die Verlustmeldung des verlorenen Dokumentes und für die Beantragung eines neuen Dokumentes im Einwohnermeldeamt vorsprechen.

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises/Reisepasses müssen Sie grundsätzlich persönlich melden. Es sind folgende Angaben anzugeben: verlorenes Dokument, Datum und Ort des Verlustes, ggf. Anzeigebestätigung von der Polizei.


Verlust beim Einwohnermeldeamt melden:

  • Ziehen Sie sich innerhalb der Sprechzeiten ein Ticket im Einwohnermeldeamt oder buchen Sie sich online einen Termin.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion des Ausweises wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Die Polizei wird informiert und das Dokument kommt auf die Sachfahndungsliste in der nationalen Datenbank.
  • Sie können gleich ein neues Dokument beantragen.
  • Wenn Sie keine zeitnahe Möglichkeit haben, im Einwohnermeldeamt vorzusprechen, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.


Verlust mit Formular melden:

  • Sie müssen das verlinkte Formular ausfüllen und unterschreiben.
  • Lassen Sie es per Mail an einwohnermeldeamt.stadt(at)bernburg.de, durch eine von Ihnen beauftragte Person oder postalisch dem Einwohnermeldeamt zukommen.
  • Die Online-Funktion des Ausweises wird umgehend gesperrt.
  • Zur Beantragung eines neuen Dokumentes müssen Sie separat vorsprechen.


Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, das Sie bei der Abholung Ihres Personalausweises erhalten haben, an.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
  • Zur Beantragung eines neuen Dokumentes müssen Sie separat vorsprechen.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen oder wurde gestohlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen bei der Vorsprache im Einwohnermeldeamt grundsätzlich keine Unterlagen einreichen.
Wenn Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei getätigt haben, ist diese im Einwohnermeldeamt vorzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden, sonst handeln Sie ordnungswidrig.

Rechtsgrundlage

§ 27 und § 32 Nr. 7 PAuswG, § 15 und § 25 PassG, 15.0.2 PassVwV

Was sollte ich noch wissen?

Wiederauffinden

Wenn Sie Ihren zuvor als verloren gemeldeten Personalausweis oder Reisepass wiederfinden, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Dies muss persönlich angezeigt werden, um Ihre Identität abzugleichen.

Das Dokument ist erst nach der Anzeige und der damit zusammenhängenden Löschung des Sachfahndungseintrags in der nationalen Datenbank weiter nutzbar.
Wurde schon ein neues Dokument beantragt, wird das wiedergefundene Dokument entwertet oder vernichtet.