Reisedokumente für Kinder

Leistungsbeschreibung

Wer mit seinem Kind ins Ausland reisen möchte, stellt sich die Frage, welches Reisedokument er beantragen soll. Abhängig vom Reiseziel kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.

Die Möglichkeit einen Kinderreisepass zu beantragen besteht seit dem 01.01.2024 nicht mehr.

Eine Verlängerung oder Aktualisierung des Bildes ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Alle bis zum 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe und Verlängerungen sind bis zu ihrem aufgedruckten Gültigkeitsdatum verwendbar, solange das Kind noch identifiziert werden kann oder es keine Namensänderung gab.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes[. Vor Antritt Ihrer Reise ist ein Besuch dieser Internetseite zu empfehlen, da einige Länder den Kinderreisepass nicht anerkennen und für andere Länder wiederum ein Personalausweis genügt.

Wie lange sind die verschiedenen Reisedokumente gültig?

Reisepässe und Personalausweise können unabhängig vom Alter beantragt werden und sind für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig.

Jugendliche ab 15 Jahren und 9 Monaten können ihren Personalausweis ohne gesetzlichen Vertreter beantragen. Wer seinen Reisepass selbstständig beantragen will, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Berücksichtigen Sie auch, dass manche Länder eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten verlangen.

Wie viel kostet ein Reisedokument?

  • Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80€
  • Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€


Wann ist mein Reisedokument abholbereit?

  • Personalausweis ab Antragstellung in der Regel mindestens 2 Wochen.
  • Reisepass ab Antragstellung in der Regel mindestens 6 bis 8 Wochen.


Wann verliert das Reisedokument seine Gültigkeit?

  • Die Gültigkeit des Reisedokumentes ist abgelaufen
  • Das Lichtbild ist nicht mehr eindeutig für die Identifizierung geeignet (das kann insbesondere bei Dokumenten für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein)
  • Der Name des Kindes hat sich geändert (Familienname / Vornamen)


Was wird zur Beantragung benötigt?

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto, welches nicht zuvor verwendet wurde. Ab dem 01.05.2025 sind diese nur noch in digitaler Form bei der Beantragung verwendbar. Dazu stehen Ihnen dann Fotoautomaten in unserer Meldebehörde zur Verfügung. Auch können dann biometrische Passfotos vom Fotografen digital an uns übermittelt werden.
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge oder aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes über die weiterbestehende alleinige Sorge nach Anerkennung der Vaterschaft (bei jeder Beantragung mit neuestem Datum erforderlich)
  • Personalausweis / Reisepass des vorsprechenden gesetzlichen Vertreters
    Zustimmung des 2. gesetzlichen Vertreters  + Kopie Vorderseite seines Personalausweises (wenn dieser nicht persönlich vorspricht)
  • eventuell bereits vorhandenes Identitätsdokument des Kindes

Das Kind muss spätestens ab dem 6. Lebensjahr bei der Beantragung anwesend sein.


Benötigen Sie kurzfristig für Ihr Kind ein Reisedokument, dann stehen diese Varianten zur Auswahl:

  • Reisepass im Expressverfahren, Gültigkeit 6 Jahre, Ausstellung 5 Werktage, 69,50€
  • vorläufiger Personalausweis, Gültigkeit 3 Monate, Ausstellung sofort, 10,00€
  • vorläufiger Reisepass (wenn der Reisepass im Expressverfahren nicht mehr möglich ist), Gültigkeit längstens 1 Jahr, Ausstellung sofort, 26,00€
    (Bringen Sie als Nachweis Ihre Reiseunterlagen und unter Umständen die Erklärung mit, warum es Ihnen vorher nicht möglich war, einen Reisepass zu beantragen)