Vorläufigen Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines EXPRESS-Reisepasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Auf den Reiseunterlagen müssen folgende Daten vorhanden sein: Name, Vorname, Geburtsdatum, Datum der Abreise, bzw. des Fluges und Ihr Reisezielstaat.
Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Staaten anerkannt, auch hierzu gibt Ihnen das Auswärtige Amt eine Auskunft.
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich vorstellig werden. Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen im Anschluss direkt ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- digitale biometrisches Passfoto in Form eines QR-Codes (Fotos können für 6,00 € auch im Einwohnermeldeamt erworben werden)
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass/Kinderreisepass
- wenn Sie noch kein Ausweisdokument von der Stadt Bernburg (Saale) ausgestellt bekommen haben: die letzte Personenstandsurkunde
ledig: Geburtsurkunde
verheiratet: Eheurkunde
geschieden: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsvermerk/-urteil
verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei der Antragstellung für ein Kind, wenn nur ein Elternteil anwesend ist:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Sorgerechtsnachweis (Urkunde über die gemeinsame Sorge oder aktuelle Negativbescheinigung, ausgenommen die Eltern sind verheiratet)
- Bei gemeinsamer Sorge: Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Gültigkeit Kosten
Vorläufiger Reisepass
1 Jahr gültig
26,00 €
Fotoaufnahme in der Behörde
nur für eine Beantragung gültig
6,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Nach Ablauf des Reisepasses muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.
Rechtsgrundlage
§ 11 Passgesetz, 1.2.3 PassVwV
