Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Auch Ihr Kind benötigt einen eigenen Reisepass.
Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt gewöhnlich ein Personalausweis.
Welches Dokument Ihr Reisezielstaat zur Einreise anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Verfahrensablauf
Beantragung
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind, beziehungsweise die betreute Person, persönlich anwesend sein. Sie können zu den Öffnungszeiten ein Ticket ziehen oder online einen Termin vereinbaren.
Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen. Für die Antragstellung ist auch die Abgabe von Fingerabdrücken, ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument, gesetzlich verpflichtend. Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
Auch Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen auf Wunsch einen Pass ohne Speicherung von Fingerabdrücken erhalten. Demnach ist in solchen Fällen ein vorläufiger Reisepass auszustellen.
Zuständige Stelle
Sie können den Reisepass im Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist nur möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- digitale biometrisches Passfoto in Form eines QR-Codes (Fotos können für 6,00 € auch im Einwohnermeldeamt erworben werden)
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass/ vorläufiger Reisepass/ Personalausweis/ vorläufiger Personalausweis/ Kinderreisepass
- wenn Sie noch kein Ausweisdokument von der Stadt Bernburg (Saale) ausgestellt bekommen haben: die letzte Personenstandsurkunde
ledig: Geburtsurkunde
verheiratet: Eheurkunde
geschieden: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsvermerk/-urteil
verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei der Antragstellung für ein Kind, wenn nur ein Elternteil anwesend ist:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Sorgerechtsnachweis (Urkunde über die gemeinsame Sorge oder aktuelle Negativbescheinigung, ausgenommen die Eltern sind verheiratet)
- Bei gemeinsamer Sorge: Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Gültigkeit und Kosten
Antragstellung unter 24 Jahren
6 Jahre gültig
37,50 €
Antragstellung ab 24 Jahren
10 Jahre gültig
70,00 €
Reisepass mit 48 Seiten
U 24 - 6 Jahre, ab 24 - 10 Jahre
jew. +22,00€
EXPRESS-Reisepass
U 24 - 6 Jahre, ab 24 - 10 Jahre
jew. +32,00€
Vorläufiger Reisepass
1 Jahr gültig
26,00 €
Fotoaufnahme in der Behörde
nur für eine Beantragung gültig
6,00 €
Bearbeitungsdauer
Abholung
Wenn Sie möchten, wird bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt, sodass Sie benachrichtigt werden, sobald der Reisepass abholbereit ist. Dies dauert 4 - 5 Wochen. In der Sommerzeit kann sich die Produktionszeit verlängern. Für die Abholung können Sie ebenfalls online einen Termin vereinbaren oder zu den Sprechzeiten ein Ticket ziehen. Dazu müssen Sie Ihren Ausweis mitbringen oder wenn vorhanden, den alten Reisepass.
Für die Abholung können Sie auch eine Vertretung schriftlich bevollmächtigen, um den Pass abzuholen. Ihr alter Pass ist mitzugeben.
Der abgelaufene Reisepass wird bei der Abholung vernichtet oder entwertet überlassen.
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Direktversand zu Ihnen nach Hause möglich.
Rechtsgrundlage
Passgesetz, PassV
Was sollte ich noch wissen?
Kinderreisepässe
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Seit 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist. Haben Sie von Ihrem Kind einen ungültigen Pass, ist dieser im Einwohnermeldeamt zur Entwertung vorzulegen.
Reisepassarten
EXPRESS-Reisepass
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 4 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage) im Einwohnermeldeamt abholbereit vor. Ein Express-Reisepass wird in der Regel nur beantragt, wenn die normale Lieferzeit von 4-5 Wochen nicht abgewartet werden kann. Jedoch kann ein Express-Pass zu jeder Zeit ohne jegliche Begründungen beantragt werden.
Reisepass 48 Seiten
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Vorläufiger Reisepass
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt. Die Eilbedürftigkeit ist anhand Ihrer Reiseunterlagen nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie dazu im Artikel „vorläufigen Reisepass beantragen“.
Namens- und Adressänderung
Erfolgt eine Namensänderung, z.B. durch eine Eheschließung, ist der Reisepass ungültig.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist jedoch nur notwendig, wenn weiterhin ein Reisepass genutzt werden soll. Ansonsten ist der ungültige Reisepass zu entwerten.
Der Wohnort im Reisepass muss immer dann geändert werden, wenn Sie in einen anderen Ort oder Ortsteil umziehen. Bleiben Sie innerhalb desselben Ortsteils oder innerhalb der Kernstadt Bernburg (Saale), ist keine Änderung erforderlich. Hierbei ist keine Neubeantragung notwendig.
