Vorläufigen Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Der Personalausweis dient als offizielles Dokument, um die Identität einer Person nachzuweisen.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren vorläufigen Personalausweis im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale) beantragen. Dazu können Sie zu den Öffnungszeiten ein Ticket ziehen oder online einen Termin vereinbaren.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- digitales biometrisches Passfoto in Form eines QR-Codes (Fotoaufnahmen auch vor Ort im Einwohnermeldeamt möglich.)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, bzw. Kinderreisepass
- wenn Sie noch kein Ausweisdokument von der Stadt Bernburg (Saale) ausgestellt bekommen haben: die letzte Personenstandsurkunde
ledig: Geburtsurkunde
verheiratet: Eheurkunde
geschieden: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil/-vermerk
verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Kindern unter 16 Jahren und wenn nur ein Elternteil anwesend:
- beim ersten Ausweis: Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis (Urkunde über die gemeinsame Sorge oder aktuelle Negativbescheinigung, ausgenommen die Eltern sind verheiratet)
- bei gemeinsamer Sorge: Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Gültigkeit und Kosten
Vorläufiger Ausweis
3 Monate
10,00 €
Fotoaufnahme in der Behörde
nur für eine Beantragung gültig
6,00 €
Rechtsgrundlage
§ 3 Personalausweisgesetz, PAuswGebV
