Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Der Personalausweis dient als offizielles Dokument, um die Identität einer Person nachzuweisen. Behörden, Polizei und viele private Stellen (z. B. Banken) dürfen verlangen, dass man seine Identität bestätigt. Der Ausweis ermöglicht außerdem die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.
Zuständige Stelle
Wenn Sie nur Ihren Nebenwohnsitz in Bernburg (Saale) haben, ist grundsätzlich die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Wenn die Entfernung zu Ihrem Hauptwohnsitz zu groß ist, können Sie ggf. auch hier den Personalausweis beantragen. Dazu brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben.
Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland wohnen, ist für die Ausweisbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Personalausweis im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Ausweis bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind, und
- kein gültiges Ausweisdokument besitzen.
Kinder und Jugendliche
Die Beantragung eines Personalausweises ist nicht an ein Alter gebunden, auch für Kinder unter 16 Jahren kann ein Ausweis beantragt werden. Dabei stellen die sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Einwohnermeldeamt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind. Bei der Beantragung müssen die Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden. Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
Jugendliche ab 15 Jahren und 9 Monaten müssen den Personalausweis selbst beantragen.
Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis sicherstellen, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausweis beantragt wird.
Beantragung
Sie müssen Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale) beantragen. Dazu können Sie zu den Öffnungszeiten ein Ticket ziehen oder online einen Termin vereinbaren.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift und der Identitätsprüfung erforderlich. Bei der Beantragung müssen zudem Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- digitales biometrisches Passfoto in Form eines QR-Codes (Fotoaufnahmen auch vor Ort im Einwohnermeldeamt möglich.)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, beziehungsweise Kinderreisepass
- wenn Sie noch kein Ausweisdokument von der Stadt Bernburg (Saale) ausgestellt bekommen haben: die letzte Personenstandsurkunde
- ledig: Geburtsurkunde
- verheiratet: Eheurkunde
- geschieden: Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil/-vermerk
- verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Kindern unter 16 Jahren und wenn nur ein Elternteil anwesend:
- beim ersten Ausweis: Geburtsurkunde
- Sorgerechtsnachweis (Urkunde über die gemeinsame Sorge oder aktuelle Negativbescheinigung, ausgenommen die Eltern sind verheiratet)
- bei gemeinsamer Sorge: Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Gültigkeit und Kosten
Antragstellung unter 24 Jahren
6 Jahre
27,60 €
Antragstellung ab 24 Jahren
10 Jahre
46,00 €
Vorläufiger Ausweis
3 Monate
10,00 €
Fotoaufnahme in der Behörde
nur für eine Beantragung gültig
6,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass Sie immer mindestens ein gültiges Ausweisdokument haben müssen. Wenn Sie also noch einen gültigen Reisepass haben, muss nicht zwingend ein neuer Ausweis beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Abholung
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt und liegt in der Regel nach 2-3 Wochen im Einwohnermeldeamt abholbereit. In der Sommerzeit kann sich die Produktionszeit verlängern. Wenn Sie möchten, wird bei der Beantragung Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt, sodass Sie benachrichtigt werden, sobald der Ausweis abholbereit ist.
Mit einer schriftlichen Vollmacht kann für Sie auch eine Vertretung Ihren Ausweis abholen.
Um den Ausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn Ihr Kind schon 18 Jahre ist.
Bei der Abholung geben Sie Ihren alten Ausweis ab oder Sie lassen ihn entwerten.
Gerne können Sie online einen Abholtermin vereinbaren. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Direktversand zu Ihnen nach Hause möglich.
Rechtsgrundlage
Personalausweisgesetz, PAuswGebV
Was sollte ich noch wissen?
Namens- und Adressänderung
Erfolgt eine Namensänderung, z.B. durch eine Eheschließung, wird ein neuer Personalausweis benötigt.
Nach einem Umzug, muss die Anschrift auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden. Dazu wird jedoch nur ein Adressetikett auf Ihrem Ausweis aufgeklebt.
