Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gemäß § 58 c des Soldatengesetzes und gegen weitere Datenübermittlungen aus dem Melderegister

Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

Familienname
Vorname
gegenwärtige Anschrift. 

  
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Des Weiteren haben alle Einwohner die Möglichkeit, gegen einzelne Datenübermittlungen aus dem Melderegister zu widersprechen. Dazu gehören unter anderen Datenübermittlungen an Parteien und Wählergruppen sowie auch Übermittlungen der Alters- und Ehejubilare an Mandatsträger und der Presse.

Hier eine genaue Auflistung, gegen welche Datenübermittlungen Sie widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Bernburg (Saale) zu erklären. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen bereitgestellt. Der schriftliche Widerspruch ist, wenn möglich, bitte an die E-Mail-Adresse einwohnermeldeamt.stadt@bernburg.de zu senden.

Es können nur Widersprüche angenommen werden, in denen die Angaben der antragstellenden Person vollständig und eindeutig ausgefüllt sind und der Widerspruch mit Datum und Unterschrift versehen ist.

Die eingetragenen Übermittlungssperren bleiben bis zum Widerruf gespeichert.