Hinweis zum Wegfall der Grundsteuerpflicht für Garagen, Gartenlauben usw. auf fremdem Grund und Boden
Wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt kommuniziert, entfällt im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 für sogenannte Grundstücke auf fremdem Grund und Boden die Steuerpflicht für die Eigentümer der Gebäude. Dieses betrifft hauptsächlich Garagen in Garagengemeinschaften bzw. Gartenlauben in Gartensparten.
Das bedeutet, dass vom Finanzamt für Garagen und Gartenlauben, welche auf dem Grund und Boden von anderen Grundstückseigentümern stehen, kein Grundsteuerwert ermittelt wurde und durch die Stadt Bernburg (Saale) demzufolge keine Grundsteuer mehr erhoben wird. Die Bewertung und Grundsteuererhebung erfolgen jetzt direkt beim Grundstückseigentümer, eventuell bittet dieser um anteilige Übernahme der Kosten.
Um unnötigen Buchungsaufwand zu vermeiden, bittet die Stadt Bernburg (Saale) daher darum, noch vorhandene Daueraufträge für diese Grundsteuer, die jeweils am 15.08. fällig war, gegebenenfalls zu löschen.
Bei Fragen zum Sachverhalt oder Unklarheiten können sich die Betroffenen natürlich an die Mitarbeiter/innen des Steueramtes der Stadt Bernburg (Saale) wenden.
Das Steueramt der Stadt Bernburg (Saale) ist telefonisch zu den Sprechzeiten der Stadt Bernburg (Saale) wie folgt zu erreichen:
per Telefon:
03471 - 659414
03471 - 659415
03471 - 659422
per E-Mail: steueramt.stadt@bernburg.de
