Information zur Aufhebung des Sanierungsgebietes

Information zur geplanten Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ Bernburg zum Jahresende 2023

Die Stadt Bernburg (Saale) hat über fast 3 Jahrzehnte ein Verfahren durchgeführt, mit dem die bauliche Erneuerung der historischen Bergstadt und der Talstadt begleitet und finanziell gefördert wurde. Dieses Verfahren wird als städtebauliche Sanierungsmaßnahme bezeichnet.

Die Durchführung eines solchen Verfahrens wird im Baugesetzbuch geregelt. Das Baugesetzbuch legt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen. Die finanziellen Mittel wurden über ein Städtebauförderprogramm des Bundes und der Länder bereitgestellt. Aufgrund der Vielzahl der Missstände und vor allem aufgrund des hohen Finanzbedarfs haben Sanierungsmaßnahmen eine sehr lange Laufzeit.

Die Sanierungsmaßnahme in der Bernburger Altstadt wurde mit fast 27 Millionen Euro gefördert. 14 Millionen Euro waren Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Die Stadt Bernburg (Saale) finanzierte die Maßnahme mit rund sieben Millionen Euro. Dazu kamen 4,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. 850.000,00 Euro konnten durch die Bewirtschaftung und den Verkauf von Grundstücken gewonnen werden. Fast 800.000,00 € stellten Grundstückseigentümer in Form von Ausgleichsbeträgen bereit.

Das Förderprogramm für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist beendet worden. Die Stadt hat im Jahr 2021 die Schlussabrechnung für die Gesamtmaßnahme erstellt und den Abschlussbericht über die erreichten Ziele beim Fördermittelgeber vorgelegt. Damit wäre die Satzung zum 31.12.2021 aufzuheben gewesen.

Zur Umsetzung der mit dem ISEK 2030 beschlossenen Maßnahmen hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.08.2021 die Fortsetzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Bernburg für das Gebiet der Sanierungssatzung in der Fassung vom 24.05.2001 bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Ablauf dieser Frist beabsichtigt die Stadt Bernburg (Saale)nunmehr die Sanierungssatzung aufzuheben.

Der als förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung bezeichnete Rechtsvorgang hat Auswirkungen für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Sanierungsgebiet, dessen Grenzen in der beiliegenden Übersichtskarte erkennbar sind.

1.
Nach der Aufhebung der Sanierungssatzung sind die Städte verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch per Bescheid zu erheben. Dazu werden jedoch nur die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer herangezogen, die bisher keine Ausgleichsbeträge auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen gezahlt oder bereits Grundstücke zum Endwert gekauft haben. Bis zur Aufhebung der Satzung können weiterhin Vereinbarungen über freiwillige Ausgleichszahlungen abgeschlossen werden.

2.
Nach der Aufhebung der Satzung können die steuerlichen Vergünstigungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gebäuden nach § 7h, § 10f und § 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht mehr in Anspruch genommen werden. Steuerpflichtige Grundstückseigentümer, die Baumaßnahmen planen, können nur noch in diesem Jahr entsprechende Bescheinigungsverträge abschließen. Steuerlich begünstigt werden die Maßnahmen jedoch nur dann, wenn die Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023 begonnen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Bescheinigungsvertrag vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.

3.
Nach der Aufhebung der Satzung entfällt die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch für Baumaßnahmen oder Rechtsvorgänge im Grundstücksverkehr durch die Stadt bzw. die Baugenehmigungsbehörden.

4.
Die Stadtverwaltung wird nach der Aufhebung der Sanierungssatzung veranlassen, dass die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern gelöscht werden. Für Grundstückseigentümer ist dieser Vorgang kostenfrei.

Bei Fragen zu Ausgleichszahlungen, Ablösevereinbarungen oder zu den steuerlichen Begünstigungen können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sehr gern an das Amt für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung wenden.

Ansprechpartnerin: Frau Elke Krause
Tel. 03471/659-323
E-Mail: elke.krause.stadt@bernburg.de

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