Bebauungspläne
Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) dienen der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Mit einem Bebauungsplan (B-Plan) legt die Gemeinde als rechtsverbindliche Satzung fest, welche städtebaulich relevanten Vorhaben auf den Grundstücken im Plangebiet zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft entweder Baurecht für bislang unbebaute Grundstücke oder bei Überplanung bereits bebauter Gebiete steuert er künftige Vorhaben. Bebauungspläne werden von den Gemeinden aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen heraus entwickelt.
Auskünfte zu den Bebauungsplänen erhalten Sie im Planungsamt.
Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt bzw. Gemeinde oder an das Kreisbauamt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.