Wochenmarkt
Ort:
Oberer Karlsplatz und Markt in der Talstadt (beschränktes Platzangebot)
Öffnungszeiten:
dienstags und freitags: 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fällt ein Markttag auf einen gesetzlichen Feiertag, wird der Markttag jeweils auf Montag oder Donnerstag vorgezogen.
Warensortimente:
sind nach § 67 Abs. 1 - 3 Gewerbeordnung (GewO) wie folgt festgelegt (siehe auch Anlage 2 zur Wochenmarktsatzung):
1. Lebensmittel
Fleisch und Wurstwaren, auch als Konserven, Frischfisch, Fisch: geräuchert, mariniert, frittiert oder gebraten, Salate, Käse, Molkereiprodukte, Eier, frische Kräuter und Gewürze, auch eingelegt oder als Konserve, Erzeugnisse der Landwirtschaft und des Obst- und Gartenbaus, Erzeugnisse des Weinanbaus, Obstgeist und Obstlikör, Obstsaft, Imbiss ohne Alkoholausschank.
2. Alle Produkte aus der Urproduktion des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei
Der Vertrieb durch Urproduzenten als auch und durch reine Händler ist möglich, d. h. auch Lebensmittel nach Ziffer 1, aber auch Korbwaren, Schnitzereien, frische Blumen oder getrocknet, Holz, Holzkohle, Sämereien, Blumenzwiebeln, Bäume und Sträucher, Grünpflanzen, Gestecke, Stauden, Gemüsepflanzen usw. und Produkte aus Keramik, Ton oder Stein.
3. Rohe Naturerzeugnisse
Alle Produkte aus Ziffer 2, aber auch wild gewachsene Kräuter, Beeren, Früchte, Gewürze, Pilze, ausländische Naturerzeugnisse.
Gebühren sind nach dem gültigen Gebührenverzeichnis (Anlage der Wochenmarktgebührensatzung) zu entrichten.