Wohngeld

Wohngeldbehörde
Stadt Bernburg (Saale)       

Bitte vereinbaren Sie innerhalb der Öffnungszeiten telefonisch einen Termin.

Geben Sie bei Ein-/Nachreichungen per Post bitte auch immer Ihre aktuelle Telefonnummer an, damit bei Fragen schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden kann.

                                          
Allgemeines


Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushaltes nicht ausreicht, um selber die Kosten für eine angemessene Wohnung tragen zu können, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen vorliegen und Sie vom Wohngeldbezug nicht ausgeschlossen sind.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens, die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss geleistet, z. B. für Mieter, Heimbewohner und selbstnutzende Eigentümer von Wohnungen oder Häusern.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Der Antrag gilt in der Regel erst ab dem Monat der Antragsabgabe in Ihrer Wohngeldbehörde als gestellt. Sollten Ihnen hierzu noch Unterlagen oder Nachweise fehlen, können diese nachgereicht werden.

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohngeld/#c287471


Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in welchem Sie den Wohngeldantrag gestellt (also abgegeben) haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wo und bei wem?

Einen Wohngeldantrag für Wohnraum in der Stadt Bernburg (Saale) und in deren Ortsteilen (Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley, Preußlitz und Wohlsdorf) erhalten Sie in der Wohngeldbehörde der Stadt Bernburg (Saale), Dienstgebäude Rathaus II, Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale).


Hinweis:   
Für Haushalte anderer Städte und Gemeinden des Salzlandkreises (z. B. Könnern, Nienburg (Saale), Calbe (Saale), Schönebeck etc.) ist die Wohngeldbehörde des Salzlandkreises - Fachdienst Soziales -, 06406 Bernburg (Saale), zuständig.

Sachbearbeiter    für die Buchstaben          
Zimmer-Nr.     Telefon-Nr.
Frau Becker D, H, N, Q, St 5     03471 659-613
Frau John B, K, T 8     03471 659-602
Frau Mehliß E, F, J, M, O, R, Sp, U, V 4     03471 659-606
Frau Twrdy A, L, P, Z 7     03471 659-605
Frau Wiesner C, G, I, S, Sch, W, X, Y 4     03471 659-604



 ÖFFNUNGSZEITEN

Montag geschlossen
 
Dienstag bis Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr