Muss ich meine funktionierende Heizungsanlage austauschen?
Dies trifft nicht zu. Funktionierende bzw. reparable Gasthermen, Ölheizungen etc. können auch nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiter genutzt werden. Heizkessel dürfen bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen wie gewohnt betrieben werden. Beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäude sieht das Gesetz eine verbindliche Beratung vor, welche über wirtschaftliche Risiken fossiler Brennstoffe und nachhaltigere Alternativen aufklärt.
Möglichen Heizungssysteme in diesem Fall lt. GEG sind:
º Luftwärmepumpen, Erdwärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen, PVT-Wärmepumpenkollektoren
º Biomasseheizungen (Holz, Pellets, Hackschnitzel)
º Solarthermie-Hybridheizungen (Solarthermie in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Gas-, Öl- oder Biomasseheizung)
º Biogasheizungen (Biomethan, biogenes Flüssiggas)
º Stromdirektheizungen
Weitere Informationen über das GEG finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html und bei der Verbraucherzentrale. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/waermepumpe-alles-was-sie-wissen-muessen-im-ueberblick-5439.
