Was passiert, wenn meine Heizungsanlage defekt ist?

Falls der Defekt an der Heizungsanlage reparabel ist, darf diese weiter betrieben werden. Ist dies nicht der Fall, ist nach einer verpflichtenden Energieberatung über die finanziellen Risiken und Alternativen der Einbau einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage bis Mitte 2028 weiterhin möglich. Danach gilt, dass neue Heizungsanlagen mit einem Anteil von 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Soll eine Gas- oder Ölheizung neu eingebaut werden, so muss sichergestellt werden, dass ab 2029 mit mindestens 15 %, ab 2035 mit mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % der Wärme aus Biogas oder grünem (CO2-freie Herstellung) bzw. blauem (CO2-Emissionen der Herstellung dauerhaft gespeichert) Wasserstoff betrieben wird.